Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Zeit vom 18.12.2024 bis 22.01.2025 sind unsere ehrenamtlichen Lohnsteuerbeauftragten in ihrer verdienten Weihnachtspause.
In dieser Zeit findet keine Lohnsteuerberatung statt.
Die Zusendung der Unterlagen per Post ist nicht möglich.
Die neuen Termine für 2025 sind ab dem 13.01.2025 hier buchbar.hier buchbar.
In diesem Zusammenhang müssen wir darauf hinweisen, dass Sie für die Einhaltung etwaiger Fristen selbst verantwortlich sind.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Solidarität.
ver.di Lohnsteuerservice
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
Sie können einen Vor-Ort-Termin oder einen Online-Termin buchen. Die Vor-Ort-Termine finden im DGB-Gewerkschaftshaus statt, die Online-Termine dienen nur dazu, dass Sie Ihre Unterlagen datensicher zur weiteren Bearbeitung hochladen können. Alle nähren Infos zum Online-Termin finden Sie weiter unten und auf der Website, wozu Ihnen der Link mit der Buchungsbestätigung übermittelt wird.
Wenn Sie einen persönlichen Termin vor Ort gebucht haben, kommen Sie mit den relevanten Unterlagen, entsprechend unserer Checkliste ins DGB Gewerkschaftshaus.
Nach der Buchung erhalten Sie – egal, welche Terminart Sie gewählt haben – eine Bestätigungsmail und zwei Tage vor dem gebuchten Termin noch eine Erinnerungsmail.
Aktuell bitten wir um Verständnis, dass es aufgrund der hohen Nachfrage ggf. sein kann, dass nur noch wenige Termine zur Verfügung stehen. Bitte immer wieder nachschauen, da Termine auch kurzfristig abgesagt werden.
Bitte lesen Sie sich den Ablauf der kontaktlosen Online-Beratung aufmerksam durch.
Mit kollegialem Gruß
ver.di Landesbezirk Hamburg
Lohnsteuerservice
Füllen Sie gerne unser Formular aus und wir melden uns bei Ihnen:
DGB Gewerkschaftshaus, Besenbinderhof 60, 1. Stock, 20097 Hamburg
(Melden Sie sich bitte am Empfang an.)
Der ver.di-Lohnsteuerservice verfügt über ein großes Team an ehrenamtlichen Lohnsteuerbeauftragten.
Wir helfen
Wichtiger Hinweis:
Nicht beraten darf der ver.di Lohnsteuerservice laut Steuerberatungsgesetz in folgenden Angelegenheiten:
Bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und z.B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Gewerbebetrieb usw. entfällt die Beratungsbefugnis für den kompletten Steuerfall, da eine „Teil-Steuerklärung“ nicht zulässig ist.
Die Kosten für die Beratung sind bereits mit dem ver.di-Mitgliedsbeitrag abgegolten. Selbstverständlich wahren die Lohnsteuerbeauftragten das Steuergeheimnis und beraten vertraulich.
Für Rückfragen schreiben Sie bitte eine E-Mail: lohnsteuerservice.hamburg@verdi.de
Die Unterlagen werden Ihnen nach Buchung eines Termins mit der Bestätigung automatisch zugesendet.